Ihr Bestattungshaus im Herzen von Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt – einfühlsam, persönlich und nah.

Worauf es beim Testament ankommt

Die Erbreihenfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Das BGB teil die Erben in Ordnungen ein. Zur ersten Ordnung gehören die Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen, auch uneheliche Kinder. Dessen Ehepartner erhält Sonderrechte.

Die Eltern und Geschwister sowie die Nichten und Neffen des Verstorbenen bilden die zweite Ordnung. Und zu den Erben der dritten Ordnung zählen die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen des Verstorbenen.

Wollen Sie diese Erbfolge durchbrechen, sodass zum Beispiel Ihr Ehepartner vor Ihren Kindern erbt (Berliner Testament) oder eine bestimmte Person außerhalb der gesetzliche Erbrangfolge etwas erbt, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Das ist nur dann gültig, wenn es

  • handschriftlich von Ihnen verfasst wurde
  • Ihren vollen Namen trägt
  • datiert ist und
  • von Ihnen unterschrieben wurde

Um spätere Rechtstreitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar.

Bitte beachten Sie:

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.