Ihr Bestattungshaus im Herzen von Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt – einfühlsam, persönlich und nah.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Im Todesfall muss dafür Sorge getragen werden, dass der Verstorbene bestattet wird. Die Bestattungspflicht legt die Reihenfolge der Angehörigen fest, die sich um die Bestattung kümmern müssen. Die Reihenfolge variiert leicht zwischen den Bundesländern. In Sachsen-Anhalt sieht sie wie folgt aus:

  • der Ehepartner
  • der eingetragene Lebenspartner
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die volljährigen Geschwister und Enkelkinder

Wer kommt für die Bestattungskosten auf?

Als Bestattungspflichtiger muss man aber nicht automatisch für die Bestattungskosten aufkommen, denn laut Gesetz müssen die Erben die Kosten tragen. In der Praxis sind die Bestattungspflichtigen aber häufig auch die Erben.

Wir stellen Ihnen sämtliche Kosten im Rahmen der Trauerfeier und Bestattung verständlich und transparent dar, sodass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Eine würdevolle Bestattung hängt nicht von der Größe des Geldbeutels ab.